Impressum der Fa. Flema

Geschäftsbedingungen

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines
Diese Bedingungen haben Gültigkeit für alle Lieferungen, Neben- und Ersatzleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur mit unserem schriftlich erklärten Einverständnis Vertragsbestandteil. Nachträgliche Änderungen eines Auftrages, Nebenabreden oder etwaige Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung ungültig.

2. Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jegliche Abweichung von den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Fernmündliche oder fernschriftliche Erklärungen oder Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gezeichnet sind. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preis
Unseren Preisen liegen die heute gültigen Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Sollten sich bis zum heutigen Tage der Lieferung diesbezüglich Änderungen ergeben, so behalten wir uns entsprechende Preiskorrekturen vor.

4. Lieferfrist
Die Lieferzeit beginnt nach Eingang und Klarstellung aller Unterlagen. Unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Streiks etc. die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Demgemäß sind auch jegliche Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn die Waren unser Werk verlassen. Dies gilt auch, wenn der Transport mit unserem eigenen Beförderungsmittel durchgeführt wird. Eine Transportversicherung ist bei Gefahr vom Besteller abzuschließen.

6. Haftung für Mängel
Die Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort bei Warenübernahme erfolgen.
Bei Bahn- oder Postsendungen muss der Schaden durch eine Bahn- oder Postamtliche Bestätigung nachgewiesen und vom Empfänger geltend gemacht werden. Bei Speditionen muss der Transportschaden vom Fahrer gleich bestätigt werden. Für alle Folgenschäden bei Beanstandungen ganz gleich welcher Art, haften wir nicht. Dazu zählen insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen aller Art und sonstigen störenden Einflüsse, die der Käufer glaubt geltend machen zu können.
Der Käufer erkennt hiermit an, dass unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrem vollen Wortlaut Gegenstand des Vertrages geworden sind.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Erzeugnisse und Waren bleiben solange unser Eigentum, bis sämtliche Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen aus allen Lieferungen beglichen worden sind. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung unserer sämtlichen offenstehenden Forderungen an uns ab.
Der Käufer ist verpflichtet, diesbezüglich von ihm vereinnahmte Beträge gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.

8. Geltendes Recht und Sonstiges
Für die vertraglichen Beziehungen gilt auch bei Lieferungen an ausländische Käufer in jedem Fall Österreichisches Recht. Alle Änderungen des Vertrages sowie der hier angeführten Bedingungen bedürfen der Schriftform.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Dornbirn.
Erfüllungsort ist in jedem Fall der Sitz des Lieferers.

Hohenems,20.07.11